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Gurtpflicht auch für Schulbuslenkende

Schulbusfahrer:innen sind dazu verpflichtet sich anzuschnallen – einigen ist dies jedoch nicht bewusst. Sie argumentieren ihr Fehlverhalten mit einem angeblichen Vorliegen einer Ausnahmeregelung. Dass eine solche bei Schulbuslenkenden jedoch nicht besteht, machten niederösterreichische Volksschulkinder im Oktober 2017 ihrem Schulbusfahrer, der sich weigerte seinen Gurt anzulegen, klar.

Ausnahmeregelung gilt bei Schüler:innentransporten nicht

Daraufhin kam es zu einer heftigen Diskussion, da der Fahrer der festen Überzeugung war, er müsse sich nicht anschnallen, weil er über eine Taxilenkberechtigung verfüge. Tatsächlich müssen sich Taxifahrer:innen nicht anschnallen, wenn sie Fahrgäste in ihrem Taxi transportieren. Diese Ausnahmeregelung wurde für Taxifahrer:innen eingeführt, damit diese sich bei möglichen Angriffen (bspw. bei Messerattacken) besser wehren bzw. schneller flüchten können. Sind Taxifahrer:innen alleine in ihrem Fahrzeug unterwegs, gilt allerdings auch für sie die Gurtpflicht. Bei Schüler:innentransporten gilt diese Taxilenkerausnahmeregelung jedoch nicht! Jede nicht angegurtete Person stellt von Vornherein ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die anderen Insass:innen dar. Beispielsweise im Falle eines Seitenaufpralls von rechts. Für Unfallfolgen, die der Schulbuslenker durch seinen ungesicherten Körper möglicherweise anderen Mitreisenden zufügt, hätte er Schadenersatz zu leisten. Denn wer schuldet, der haftet auch.

Kraftfahrgesetz § 106, Abs.3 lit. 4

So sieht das nicht nur der Beförderungsvertrag mit dem Bund, sondern auch das Kraftfahrgesetz § 106, Abs.3 lit. 4. Für die Aufklärung und Überprüfung dieser Regelung ist die betriebsführende Person zuständig und damit bei Nichterfüllung auch haftbar. Je nach Vertragsverhältnis hat die Unterlassung der Eigensicherung weitreichende Folgen, sowohl für die Gewerbeberechtigung wie auch für die Lenkberechtigung als Schulbuslenkende:r, und natürlich auch für die Aufrechterhaltung des Beförderungsvertrages.

Wir danken den Kindern, die durch die Teilnahme am AUVA-CoPilotenTraining für solche Missstände sensibilisiert wurden und den Mut hatten, sowohl für ihre als auch für die Sicherheit anderer einzutreten. Durch ihr couragiertes Handeln wurde die Schulleitung auf den Fall aufmerksam, woraufhin es zu einem klärenden Gespräch mit den Schulbuslenkenden an der Schule kam. Neben den Punkten Eigenschutz bzw. Vorbildwirkung wies die Direktorin eindringlich auf die Insassengefährdung, den Verstoß gegen den Beförderungsvertrag und den möglichen Entzug der Lenkberechtigung hin. Schüler:innenfahrten erfolgen von nun an nur noch, wenn alle angeschnallt sind.

Manchmal vergessen Erwachsene auf ihre Vorbildfunktion. Es ist wichtig, dass die Jugend über die nötigen Skills verfügt, sie daran zu erinnern.

CoPilotenTraining

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CAP-Child Accident Prevention