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Das erreichen unsere CoPilot:innen

Gurtpflicht auch für Schulbuslenkende

Schulbusfahrer:innen sind dazu verpflichtet sich anzuschnallen – einigen ist dies jedoch nicht bewusst. Sie argumentieren ihr Fehlverhalten mit einem angeblichen Vorliegen einer Ausnahmeregelung. Dass eine solche bei Schulbuslenkenden jedoch nicht besteht, machten niederösterreichische Volksschulkinder im Oktober 2017 ihrem Schulbusfahrer, der sich weigerte seinen Gurt anzulegen, klar.

Kinder weisen Gurtmuffel in die Schranken

Daraufhin kam es zu einer heftigen Diskussion, da der Fahrer der festen Überzeugung war, er müsse sich nicht anschnallen, weil er über eine Taxilenkberechtigung verfüge. Tatsächlich müssen sich Taxifahrer nicht anschnallen, wenn sie Fahrgäste in ihrem Taxi transportieren. Diese Ausnahmeregelung wurde für Taxifahrer eingeführt, damit diese sich bei möglichen Angriffen (bspw. bei Messerattacken) besser wehren bzw. schneller flüchten können. Sind Taxifahrer alleine in ihrem Fahrzeug unterwegs, gilt allerdings auch für sie die Gurtpflicht. Bei Schülertransporten gilt diese Taxilenkerausnahmeregelung jedoch nicht! Jeder nicht angegurtete Insasse stellt von Vornherein ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die anderen Passagiere dar. Beispielsweise im Falle eines Seitenaufpralls von rechts. Für Unfallfolgen, die der Schulbuslenker durch seinen ungesicherten Körper möglicherweise anderen Mitreisenden zufügt, hätte er Schadenersatz zu leisten. Denn wer schuldet, der haftet auch.

Nur ein angeschnallter Schulbuslenker ist ein guter Schulbuslenker

So sieht das nicht nur der Beförderungsvertrag mit dem Bund, sondern auch das Kraftfahrgesetz § 106, Abs.3 lit. 4. Für die Aufklärung und Überprüfung dieser Regelung ist der Betriebsführer zuständig und damit bei Nichterfüllung auch haftbar. Je nach Vertragsverhältnis hat die Unterlassung der Eigensicherung weitreichende Folgen, sowohl für die Gewerbeberechtigung wie auch für die Lenkberechtigung als Schulbuslenkender, und natürlich auch für die Aufrechterhaltung des Beförderungsvertrages.

Was Hans nicht lernt, lehrt ihm Hänschen

Wir danken den Kindern, die durch die Teilnahme am AUVA-CoPilotenTraining für solche Missstände sensibilisiert wurden und den Mut hatten, sowohl für ihre als auch für die Sicherheit anderer einzutreten. Durch ihr couragiertes Handeln wurde die Schulleitung auf den Fall aufmerksam, woraufhin es zu einem klärenden Gespräch mit den Schulbuslenkenden kam. Neben den Punkten Eigenschutz bzw. Vorbildwirkung wies die Direktorin eindringlich auf die Insassengefährdung, den Verstoß gegen den Beförderungsvertrag und den möglichen Entzug der Lenkberechtigung hin. Schülerfahrten erfolgen von nun an nur noch, wenn alle angeschnallt sind.

Manchmal vergessen Erwachsene auf ihre Vorbildfunktion. Es ist wichtig, dass die Jugend über die nötigen Skills verfügt, sie daran zu erinnern.